Absolventen eines universitären Ausbildungskurses mit der Dauer von mindestens 2 SWS und einer Note von ≤ 2,0 in der Praxis und ≤ 2,5 in der Theorie können in der jeweiligen Disziplin die Anerkennung zum Schneesportlehrer „Level 1“ beantragen.
Hierzu muss der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag "Level 1" und der Antrag auf Anerkennung der universitären Ausbildung direkt beim DSLV eingereicht werden.
Antrag auf Anerkennung der universitären Ausbildung
Absolventen eines universitären Ausbildungskurses mit der Dauer von mindestens 4 SWS und einer Note von ≤ 1,5 in der Praxis und ≤ 2,0 in der Theorie können in der jeweiligen Disziplin die Anerkennung zum Schneesportlehrer „Level 2“ beantragen.
Hierzu muss der vollständig ausgefüllte Aufnahmeantrag "Level 2" und der Antrag auf Anerkennung der universitären Ausbildung direkt beim DSLV eingereicht werden.
Antrag auf Anerkennung der universitären Ausbildung
Absolventen eines universitären Ausbildungskurses mit der Dauer von mindestens 4 SWS und einer Note von ≤ 1,5 in der Praxis und ≤ 2,0 in der Theorie können direkt in die Ausbildungs- und Prüfungslehrgänge zum Schneesportlehrer „Level 3“ einsteigen. Diese Kooperationslehrgänge von ASH / DSLV sind speziell auf Studierende der Sportwissenschaft ausgerichtet.
Weitere Informationen zu diesen Kooperationslehrgängen finden Sie unter „Ausbildungsangebote“.
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Skilehrer Level 3
Mustertext für fachärztliche Bescheinigung
Anforderung erweitertes Führungszeugnis
Für Rückfragen und nähere Informationen steht ihnen unser Vorstandsmitglied Dr. Dieter Bubeck sehr gerne zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. /Telefon: +49 179 5408960
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 23. Oktober 2018 um 14:45 Uhr